Was du erfüllen musst, um durch den TÜV zu kommen:
Spiegel:
Mindestens 60cm² z.B.: Durchmesser <=87 MM, 6 x 10mm. Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht. Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder '99 geändert, jetzt 68cm² (Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig
Sitzbank:
Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65cm Mindestlänge. Der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200kg aushalten. Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60cm Mindestlänge. Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens 40cm.
Anzahl der Sitzplätze muss eingetragen werden!
Lenker:
Griffhöhe über Sitzfläche max. 500mm. Lenker darf Finger nicht einklemmen(Lenkeinschlag). Bohrungen nur zwischen den Klemmungen erlaubt, nur einseitig (Kabelverlegung)
Kennzeichenhalter:
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.09.53 90 Phon
20.05.56 87 Phon
31.12.56 84 Phon
12.09.66 82 Phon
30.09.83 84 dB(A)N
30.09.90 82 dB(A)N
30.09.95 82 dB(A)N
ab 01.10.95 80 dB(A)N
Eintragungspflichtig.
Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, und unterliegt keinen Beschränkungen.
Luftfilter:
Leistungs- und Geräuschmessung.
Ab Bj. 1989 Abgasmessung.
Auspuffanlagen:
Anlagen mit EG-ABE besitzen eine E-Nummern-Stempelung (großes "E" mit Nummer in Viereck) , Papiere müssen nicht mitgeführt werden. Bei Anlagen mit ABE ist diese stets mit zu führen. Anlagen mit TÜV-Gutachten sind eintragungspflichtig.
Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich, ab Bj. 1989 auch Abgasmessung. (Bei der Eintragung wird eine Identifikationsnummer vergeben, die in die Anlage eingeschlagen wird. Am besten vorher ein Blech befestigen, und Schlagzahlen mitbringen. Der Prüfer darf nicht selbst Hand anlegen.)
Anlagen ohne eine Prüfungsform sind wie Eigenbauten zu behandeln.
Bremsanlage:
Geänderte Bremsanlagen sind Eintragungspflichtig. Achtung: Bei Bremsleitungen wird seit einigen Jahren ein sog. Schleudertest bei der Prüfung verlangt. Einige Händler versuchen immer noch Restposten an den Mann zu bringen. Im Zweifel Nachfragen. Spiegler hat mittlerweile Bremsleitungen im Programm, die eine ABE besitzen. Diese müssen in Form und Abmessungen den Originalen entsprechen.
Trägersysteme (Koffer, Gepäckträger etc. ):
Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen
werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein (z.B. Gold Wing)
Verkleidungsteile:
Verkleidungsteile (wie auch alle anderen Teile) von anderen Motorrädern haben alle eine Prüfung hinter sich. Da sollte es keine
Probleme bei der Eintragung geben, wenn sie von leistungsstärkeren/schnelleren Motorrädern kommen.